Alle Jahre wieder CeBIT…

29. Januar 2010 Oliver Mauritz

Logo CeBIT mit DatumMit der “Formel für Ihren Geschäftserfolg: Leads + Publicity = Business” präsentiert sich die CeBIT dieses Jahr mit leicht abgeändertem Konzept, um einige Messehallen geschrumpft und einen Tag kürzer als im vergangenen Jahr. Das ist die Reaktion der Veranstalter auf die Erfahrungen der letzten Jahre – die richtige Reaktion, wie wir meinen.

Darum haben wir auch für 2010 beschlossen, als Aussteller an der CeBIT teilzunehmen.

Unseren Stand finden Sie wie in den vergangenen Jahren wieder im Planet Reseller, der ausschließlich Händlern, Lieferanten und Herstellern offen steht. Der Planet, als eine der mittlerweile bedeutendsten Plattformen unserer Branche, wird in diesem Jahr erneut etwas an (räumlicher) Größe gewinnen und aufgrund der geringeren Hallenanzahl weiter ins Zentrum der CeBIT rücken. Vom äußersten Rand der Messe in Halle 25 zieht der Planet Reseller dieses Jahr in die Hallen 14 und 15 um, die recht zentral auf dem Messegelände gelegen sind.

Geländeplan CeBIT 2010

Am Stand Nummer H35 in Halle 15 werden Sie unseren SYNAXON Messestand finden, zu dem wir alle bestehenden SYNAXON-Partner und an einer Partnerschaft interessierten Händler herzlich einladen.

Wir freuen uns, Sie auf der CeBIT begrüßen zu dürfen!

Neues Jahr, neue Partnerschaft: SYNAXON schließt Konzernvertrag mit ActionIT

26. Januar 2010 Daniel Dieckmann

ActionIT logo

Die ActionIT GmbH ist ab sofort neuer Distributor für die SYNAXON AG und ihre Partner – Schwerpunkt auf Komponentendistribution – SYNAXON Partner profitieren von attraktiven Preisen, hoher Verfügbarkeit und schneller Serviceabwicklung.

Die SYNAXON AG, größte IT-Verbundgruppe Europas, hat zum Jahresbeginn mit der ActionIT GmbH einen weiteren namhaften Distributionspartner. Ab sofort können die Partner aller SYNAXON Marken PC-SPEZIALIST, MICROTREND, AKCENT und iTeam sowie der iTK Community von den vorteilhaften Konditionen, der langjährigen Erfahrung und dem umfangreichen Knowhow des Paderborner Spezialisten für IT-Komponenten profitieren.

IT-Komponenten – und mehr…
Mit der ActionIT steht den SYNAXON Partnern ein Distributor zur Verfügung, der sich seit seiner Gründung im April 2006 zu einer festen Größe in der Komponentendistribution entwickelt hat. Im Geschäftsjahr 2009 wurde bereits ein Umsatz von über 80 Millionen Euro erreicht, und damit ein Wachstum zum Vorjahreszeitraum von rund 50 Prozent erzielt. “Dieser Erfolg ist das Resultat unserer Konzentration auf die drei wesentlichen Elemente erfolgreicher IT-Distribution: Beste Preise – hohe Lieferfähigkeit – schnelle Serviceabwicklung”, erläutert Gernot Sonnek, Geschäftsführer von ActionIT.

Die SYNAXON Partner profitieren durch vorteilhafte Bezugskonditionen, stets hohe Verfügbarkeiten und eine rasche Hilfe im Servicefall von der neuen Zusammenarbeit. So verlassen beispielsweise sämtliche Bestellungen, die bis 18 Uhr eintreffen, noch am selben Tag das Warenlager und werden am nächsten Tag vom Paketdienstleister ausgeliefert. “Für unsere Partner ist ActionIT damit eine attraktive neue Bezugsquelle”, so Andreas Wenninger, COO der SYNAXON AG. “Zusätzlich können sie das ausgeprägte Produkt- und Zertifizierungs-Knowhow des Distributors nutzen.”

Der als Tochter der arabischen Muttergesellschaft Global Distribution GmbH gegründete Distributor ActionIT versteht sich als One-Stop-Shop für PC-Integratoren. Aktuell liegt der Schwerpunkt des Produktportfolios auf Speicherbausteinen, Festplatten und Prozessoren. Im Laufe des vergangenen Jahres wurden zusätzlich auch Mainboards, Grafikkarten, Kühler, Gehäuse und Netzteile in das Vertriebsprogramm aufgenommen. Damit ist ein weiterer Schritt in Richtung Vollsortimenter für PC-Integratoren eingeleitet worden, welcher auch bei diesen Produktguppen eine Fokussierung auf namhafte Hersteller beinhaltet.

“Unser Unternehmen ist jung, wir selbst sind alte Hasen im Distributionsgeschäft. Deshalb kennen wir auch das Verbundgruppen-Geschäft aus langjähriger Erfahrung”. Gernot Sonnek sieht in dieser Mischung die ideale Voraussetzung für eine erfolgreiche Partnerschaft. “Durch die Vereinbarung mit der SYNAXON AG haben wir jetzt Zugang zur größten Verbundgruppe Europas – und so alle Möglichkeiten, auch in diesem Jahr weit überproportional zu wachsen.”

Neues Instoreprogramm für PC-SPEZIALIST Partner

22. Januar 2010 Franklyn Briyeston

Im Zuge der Neuausrichtung der Marke PC-SPEZIALIST wird ab März 2010 das neue Instoreprogramm allen Partnern kostenlos zur Verfügung gestellt. Mehr

PC-SPEZIALIST Geschäftsführertagung im März unter dem Motto Erfahrungsaustausch

7. Januar 2010 Franklyn Briyeston

PC-SPEZIALIST lädt im März 2010 118 Geschäftsführer zum Erfahrungsaustausch nach Bielefeld ein. mehr…

SONY VAIO Aktion für PC-SPEZIALIST Partner wurde gut angenommen

6. Januar 2010 Daniel Dieckmann

Im November hatten unsere PC-SPEZIALIST Partner exklusiv die Möglichkeit, an einer SONY VAIO Aktion teilzunehmen ( siehe Blogbeitrag vom 13.11.09), die neben dem Bezug von Demogeräten zu attraktiven Konditionen eine Vertriebspartnerschaft im Zuge des SONY VAIO Partnerprogramms umfasste.

Die Aktion stieß bei unseren Partnern auf reges Interesse. Insgesamt konnte die Anzahl der VAIO Authorised Premium Partner (VAP) im PC-SPEZIALIST Franchisesystem durch die Aktion mehr als verdreifacht werden.

Seit dem 01.12.2009 profitieren diese Partner nun von verbesserten Bezugskonditionen für sämtliche SONY VAIO Produkte (ausgenommen Zubehör) und von der Möglichkeit, Ihren Kunden ständig die aktuellsten Modelle des PREMIUM Notebook Herstellers in den PC-SPEZIALIST-Stores präsentieren und anbieten zu können.

PC-SPEZIALIST wünscht ein frohe neues Jahr!

31. Dezember 2009 Christian Just

PC-SPEZIALIST möchte sich bei allen Kunden für ein erfolgreiches Jahr 2009 bedanken. Für 2010 wünschen wir Gesundheit und natürlich gute Geschäfte.

SYNAXON UK zieht positive Jahres-Bilanz

23. Dezember 2009 Jens Schüler

Innerhalb eines Jahres haben sich bereits 536 Reseller für die Mitgliedschaft bei der SYNAXON UK entschieden. Monatlich kommen im Schnitt weitere 10 hinzu. Sowohl die Handelsplattform EGIS als die umfangreichen Marketingangebote stoßen dabei auf positive Resonanz. Über 550 Nutzer sind schon für EGIS registriert, wo sie aus über 248.000 gelisteten Artikeln auswählen können. Hier wachsen Anzahl und Intensität der Nutzung ebenso wie bei den Marketingangeboten, die aktuell von über 180 Partnern genutzt werden. Zu den Highlights zählt dabei der Produkt- und Serviceprospekt iTrends, der von den Partnern alle 2 Monate an (potentielle) Kunden verteilt wird.
Die Mitglieder der SYNAXON UK können auf das Produktangebot und die Logistik- und Serviceleistungen zu vorverhandelten Konditionen von 23 vertraglich gebundenen Distributoren zurückgreifen. Darunter u.a. Ingram Micro UK Ltd., Midwich Ltd., ETC und Enta Technologies Ltd.
15 der Distributoren sind darüber hinaus bereits an EGIS angeschlossen und können die Handelsplattform vollumfänglich nutzen. Weitere Distributoren stehen kurz vor einem Vertragsabschluss.

Die starke Position, die sich die SYNAXON UK über Jahresfrist erarbeitet hat, wird u.a. durch die Nominierung für den UK CRN Channel Award als “Service Company of the Year” dokumentiert.

Neue Online-Marketing-Leistung exklusiv für SYNAXON-Partner

21. Dezember 2009 Marcus Siegert

Synmail_logo

Seit Anfang November können SYNAXON-Partner auf eine neue Marketing-Leistung zurückgreifen:

synMAIL – die leistungsstarke Online-Marketing-Lösung zum einfachen Versenden von professionellen E-Mail-Kampagnen.

Wir haben unseren Partnern ein webbasiertes Newsletter-Tool zur Verfügung gestellt, mit dem sie ihren Newsletter-Versand komfortabel planen, ausführen und kontrollieren können. Dank umfangreicher und einfach zu bedienender Oberfläche können unsere Partner mit wenigen Klicks ihre bereits vorhandenen Kunden-E-Mail-Adressen in unterschiedliche Kontaktlisten importieren (z.B. eine Liste für eine bestimmte Akquise-Aktion, eine Liste für die Zusendung von aktuellen Informationen etc.).  Bis zu 25 Kontaktlisten mit unendlich vielen Kontakten können auf diese Weise erstellt und verwaltet werden.

Screen_synmail1

Nach erfolgtem Import der Adressen und Pflege der Listen kann der Anwender mittels integriertem WYSIWYG-Editor den eigentlichen HTML-Newsletter erstellen. Dazu stehen ebenfalls umfangreiche Editier-Möglichkeiten zur Verfügung. Neben dem Text können Bilder, Links, Anhänge und benutzerdefinierte Datensatzfelder (z.B. zur persönlichen Anrede des Kunden innerhalb des Newsletter) eingefügt werden. Dem Partner stehen ebenso zahlreiche Layout-Vorlagen zur Verfügung, die schnell und einfach übernommen werden können.

Am Interessantesten ist es natürlich, den Erfolg einer Kampagne auszuwerten. Wieviele Kunden haben den Newsletter angeklickt (Öffnungsraten), wer hat welche Links innerhalb des Newsletter aufgerufen, wer hat sich abgemeldet etc. Dazu stehen natürlich auch aussagekräftige Statistikfunktionen zur Verfügung, um sich ein umfassendes Bild seiner Kampagne zu machen.

Viele Partner haben sich mittels eines kostenlosen Demo-Zugangs bereits ein Bild von dem System machen können und sind begeistert! Im Vergleich zu anderen Anbietern ähnlicher Systeme und bezogen auf den günstigen Preis von synMAIL (ab 14,90 Euro pro Monat – exklusiv für SYNAXON-Partner) haben wir in den letzten Wochen viele Buchungen der Leistung aus den Anfragen und Demo-Zugängen generieren können.

Warum ist überhaupt das Thema “Newsletter” so wichtig?

Dazu kann man sich die Vorteile des Mediums E-Mail vor Augen führen:

  • E-Mails sind sehr schnell und preiswert, dadurch geringe Marketing-Kosten und hohe Aktualität
  • E-Mails sind personalisierbar und inhaltlich individualisierbar, dadurch gezielte Ansprache der EmpfängerE-Mails können gezielt an spezielle Zielgruppen versendet werden und besitzen eine hohe Reichweite und eine genaue Messbarkeit der Maßnahme
  • E-Mails bieten für den Empfänger einfache Response-Möglichkeiten
  • E-Mails erzielen im Vergleich zu klassischen Mailings wesentlich höhere Response-Raten

Die E-Mail ist das derzeit wachstumsstärkste Direktmarketing-Instrument und gleichzeitig das effektivste Informations- und Kommunikationsmedium.
E-Mail-Marketing Kampagnen bieten Ihnen völlig neue Möglichkeiten Ihre Zielgruppe kostengünstig, schnell und effektiv zu erreichen.

Aus diesem Grunde ist synMAIL ein preisgünstiges, umfangreiches und professionelles Marketing-Tool, dass unseren Partnern einen enormen Mehrwert bietet – beste Voraussetzungen für erfolgreiche Kundenbindungs-, Cross- oder Upselling-Maßnahmen!

Alle Jahre wieder

17. Dezember 2009 Ivonne Uffmann

Am Ende des Jahres ist das Thema Weihnachtsfeier und vor allem die Weihnachtstombola ein großes Diskussionsthema unter den Mitarbeitern und es ist schon erstaunlich wie intensiv sich einige Kollegen mit den möglichen Geschenken aus der Tombola beschäftigen können, obwohl doch die Feier im Vordergrund stehen sollte.
Wie jedes Jahr möchte natürlich niemand die Organisation übernehmen! Also fiel die Wahl auf die HR und unseren Auszubildenen.
Am Freitag war es endlich soweit, es konnte gefeiert werden. Das Thema des Abends war Spanien.

Viele Kollegen sind der Einladung gefolgt und haben, so hoffe ich, einen schönen Abend zusammen verbracht und gefeiert. Vielleicht war auch etwas Schönes aus der Tombola gezogen worden und wenn nicht… die nächste Feier kommt bestimmt!
Auch die Kollegen, die nicht dabei waren, haben ihr Geschenk erhalten und die Gesichtzüge können sich nun entspannen, es ist vorüber und wir können gelassen auf das bevorstehende Weihnachtsfest schauen, die letzten Geschenke für die Familie und Freunde besorgen und hoffentlich das Jahr fröhlich ausklingen lassen.
Das OrgaTeam wünscht allen eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Start in das Jahr 2010.

Aufbewahren oder entsorgen?

16. Dezember 2009 Sabine Brueggemann

Aufbewahrungspflichten und -fristen

Jeder Kaufmann ist verpflichtet, geschäftliche Unterlagen über einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren. Die Aufbewahrungspflicht ist Teil der steuer- und handelsrechtlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht. Daher ist derjenige, der nach Steuer- oder Handelsrecht zum Führen von Büchern und Aufzeichnungen verpflichtet ist, auch verpflichtet, diese aufzubewahren.

Die Aufbewahrungspflichten sind handelsrechtlich in § 257 HGB (Handelsgesetzbuch) und steuerrechtlich in § 147 AO  (Abgabenordnung) im Wesentlichen übereinstimmend geregelt. Die Fristen betragen sechs bzw. zehn Jahre.

Die zehnjährige Aufbewahrungsfrist der Unternehmer gilt u. a. für Handelsbücher, Jahresabschlüsse, Inventare, Lageberichte, Konzernabschlüsse, Eröffnungsbilanz, Buchungsbelege, Unterlagen, die einer mit Mitteln der Datenverarbeitung abgegebenen Zollanmeldung beizufügen sind (ATLAS), sofern die Zollbehörden auf ihre Vorlage verzichtet oder sie nach erfolgter Vorlage zurückgegeben haben.

Zu den Buchungsbelegen gehören insbesondere Rechnungen, Lieferscheine, Quittungen, Auftragszettel, Warenbestandsaufnahme, Bankauszüge, Betriebskostenrechnungen, Bewertungsunterlagen, Buchungsanweisungen, Gehaltslisten und Kassenberichte.

Alle anderen aufbewahrungspflichtigen Geschäftsunterlagen sind sechs Jahre aufzubewahren (empfangene Handels- und Geschäftsbriefe, Wiedergaben der abgesandten Handels- und Geschäftsbriefe, sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind).

Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzten Änderungen oder Eintragungen in den jeweiligen Unterlagen vorgenommen wurden bzw. Handels- oder Geschäftsbriefe empfangen oder abgesandt wurden oder der Buchungsbeleg entstanden ist.

Das bedeutet, dass die Frist immer erst am 1. Januar des folgenden Jahres beginnt und nach sechs bzw. zehn Jahren am 31. Dezember abläuft. Daher kann jedes Jahr im Januar ein Teil der alten Dokumente aussortiert werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Aufbewahrungsfrist aber auch verlängern. Das ist der Fall, wenn das Schriftgut für Steuern von Bedeutung ist, bei denen die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist.

Nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen sind Unterlagen auch dann noch länger aufzubewahren, wenn und soweit sie für folgende Sachverhalte von Bedeutung sind:

- für eine begonnene Außenprüfung,

- für eine vorläufige Steuerfestsetzung

- für anhängige steuerstraf- oder bußgeldrechtliche Ermittlungen,

- für ein schwebendes oder aufgrund einer Außenprüfung zu erwartendes Rechtsbehelfsverfahren,

- zur Begründung von Anträgen an das Finanzamt durch den Steuerpflichtigen.

Aufbewahrungspflichten auch für Privatleute

Seit dem 31.07.2004 haben auch Privatleute eine zweijährige Aufbewahrungspflicht zu beachten. Sie betrifft Rechnungen, Zahlungsbelege und andere beweiskräftige Unterlagen, die Privatpersonen im Zusammenhang mit Leistungen an einem Grundstück erhalten haben. Zu den Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück gehören u. a. sämtliche Bauleistungen, planerische Leistungen, die Bauüberwachung, Renovierungsarbeiten, das Anlegen von Bepflanzungen, Gerüstbau etc. Auf diese Aufbewahrungspflicht hat der Unternehmer in der Rechnung hinzuweisen, § 14 Abs. 4 Nr. 9 Umsatzsteuergesetz.

Auch ohne Pflicht macht Aufbewahren oftmals Sinn

So können sich z. B. aus Verträgen, die für die Besteuerung des Unternehmens ohne Bedeutung sind,  Ansprüche gegenüber dem Vertragspartner ergeben. Deshalb sollten insbesondere Verträge oder die Kündigung von Verträgen erst dann vernichtet werden, wenn Ansprüche nicht mehr wirksam geltend gemacht werden können.

Grundsätzlich kann man sich hierbei an den allgemeinen Verjährungsfristen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) orientieren. Nach § 195 BGB beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

Ist diese Frist verstrichen, kann ein entsprechender Anspruch nicht mehr wirksam geltend gemacht werden.

In welcher Form muss aufbewahrt werden?

Um Platz zu sparen, dürfen alle aufbewahrungspflichtigen Unterlagen – mit Ausnahme der Jahresabschlüsse, der Eröffnungsbilanz sowie einzelner Zolldokumente – auf Bild-oder Datenträgern gespeichert werden.

Voraussetzung hierfür ist jedoch die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, ständige Ausdruckbereitschaft und bildliche Übereinstimmung lesbar gemachter Belege und Handelsbriefe mit den Originalen.

Folgen bei Verstoß gegen die Aufbewahrungspflichten

Je nach Einzelfall kann bei der Verletzung der Buchführungspflichten aufgrund der Verwirklichung von Steuerstraftatbeständen oder anderen Straftatbeständen eine nicht unerhebliche Freiheitsstrafe drohen (§ 283 Abs. 1 Nr. 5 und 6 StGB, § 283b Abs. 1 Nr. 2 StGB).

Werden die Aufbewahrungspflichten nicht eingehalten und entspricht die Buchführung damit nicht den §§ 140 bis 148 AO, ist die Finanzbehörde darüber hinaus berechtigt, die Besteuerungsgrundlage zu schätzen.

Sind aufbewahrungspflichtige Unterlagen von vornherein nicht aufbewahrt worden oder vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist vernichtet oder auf andere Weise abhanden gekommen, können sie zudem im Zivilprozess oder bei Auseinandersetzungen nicht vorgelegt werden. Ihr Beweiswert entfällt.

ABC der Aufbewahrungsfristen

Ein Verzeichnis mit den wesentlichen Geschäftsunterlagen sowie die dazugehörige Aufbewahrungsfrist findet man unter anderem hier:

http://www.ihk-emden.de/images_beitraege/downloads/b_Aufbewahrungsfristen_2009.pdf